.                                                                   Telefon: 0 41 61 - 59 68 01 

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Limited und Co. KG                                           

Vorteile

Rechtsform                Die Limited und Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG). 

                                    Eine KG besteht grundsätzlich aus 2 Gesellschaftern. 

                                    Ein Komplementär (Vollhafter) und ein Kommanditist (Teilhafter).            

                                    Für die Gründung einer Limited und Co. KG ist grundsätzlich erforderlich, dass

                                   der Komplementär (Vollhafter) eine Limited ist. Wenn Sie der Director und Gesellschafter der Limited sind, können Sie alleine eine Limited & Co. KG gründen und betreiben. Die abgekürzte Schreibweise lautet: Ltd. & Co. KG  

                 

Beschränkte

Haftung                      Als Unternehmer können Sie mit der Limited & Co. KG ein sorgenfreies Leben genießen. Sie kommen in den Genuß der beschränkten Haftung.                      Die Limited & Co. KG haftet nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens. 

                                   Ihr privates Vermögen und das Betriebsvermögen Ihrer anderen Gesellschaften ist vor den Verbindlichkeiten der Limited & Co. KG geschützt. 

                                   

Kapitalhöhe              Das Kapital der Limited & Co. KG besteht grundsätzlich aus dem Stammkapital der Limited und der Kommanditeinlage. Die Höhe können Sie selber frei bestimmen. Ein Mindestkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. 

                                    

Name                          Der Name der Limited & Co. KG ist der Name mit dem Ihr Unternehmen Handel betreibt. Es sind Personennamen, Sachnamen oder Phantasienamen möglich.

                                    Der Name der Limited & Co. KG muß sich von dem Namen der Limited unterscheiden. 

                                  

Steuer                        Die Limited und Co. KG hat als Personengesellschaft erhebliche steuerliche Vorteile. Fragen Sie bitte Ihren Steuerberater nach den Details.

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Kostenvorteile:        Die eingesetzte Komplementär-Limited gilt in England als ruhende Gesellschaft. Eine ruhende Limited hat in England viele Vorteile. Zum Beispiel braucht Sie nur einen verkürzten englischen Jahresabschluss (accounts) beim englischen Zentralhandelsregister einzureichen und kann von der englischen Körperschaftsteuer befreit werden.

                  

Bekanntheit              Die deutsche Kommanditgesellschaft (KG) genießt in Deutschland eine hohe Bekanntheit. Die Limited (Ltd.) hat weltweit einen guten Ruf und ist im Ausland wesentlich bekannter als die GmbH. Für deutsche Unternehmer mit Tätigkeit in Deutschland und im Ausland macht die Limited & Co. KG den Weg frei. 

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Handelsregister       Mit Eintragung in ein deutsches Handelsregister ist die Limited & Co. KG errichtet. Die Limited & Co. KG wird von den Gesellschaftern bei einem Handelsregister zur Eintragung angemeldet. Die Anmeldung wird von allen Beteiligten unterschrieben. Die Unterschriften werden von einem Notar beglaubigt und mit den erforderlichen Nachweisen bei einem Handelsregister eingereicht. Änderungen werden ebenso notariell angemeldet.         

                                                                                                                                                              

Geschäftsstart          Die Limited & Co. KG kann sofort nach der Übertragung und Aushändigung der notariell beurkundeten Anmeldung Geschäfte in Deutschland, in Europa und weltweit abschließen. Voraussetzung dafür ist, dass die KG bzw. die Limited & Co. KG bereits im deutschen Handelsregister eingetragen ist. 

                                    Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, eine bisher nicht tätig gewesene und lastenfreie bereits im Handelsregister eingetragene KG oder Ltd. & Co. KG (Vorratsgesellschaft) zu erwerben. 

                                                                                                            

Angebot und

Bestellung:               Unsere Angebote für unsere im Handelsregister eingetragenen KG und Ltd. & Co. KG (Vorratsgesellschaften) finden Sie auf der 5. Seite dieser Homepage.  

Vorgang

der Übertragung

und Anmeldung:       Bevor die Gründung oder Änderungen einer Limited & Co. KG  bei einem deutschen Handelsregister durch einem Notar angemeldet werden kann, muß die Limited gegründet sein.  

                                   

                                   Hier  finden Sie unsere Angebote für

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